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   OLG Karlsruhe, 09.10.1996 - 6 U 42/96   

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OLG Karlsruhe, 09.10.1996 - 6 U 42/96 (https://dejure.org/1996,9393)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09.10.1996 - 6 U 42/96 (https://dejure.org/1996,9393)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09. Oktober 1996 - 6 U 42/96 (https://dejure.org/1996,9393)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • WRP 1997, 57
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Köln, 16.03.2017 - 15 U 155/16

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Presseberichterstattung

    Generell ist dabei maßgeblich, dass keine "wesentliche inhaltliche Änderung" des Ausgangstenors erfolgt sein darf (vgl. OLG Hamburg v. 07.04.2015 - 7 W 49/15, NJW 2015, 2273; OLG Frankfurt v. 10.10.2013 - 6 U 181/13, BeckRS 2013, 20072; v. 22.12.2009 - 3 U 33/09, NJOZ 2010, 1212; OLG Köln v. 31.07.1998 -  6 U 205/97, GRUR 1999, 89; OLG Karlsruhe v. 9.10.1996 - 6 U 42/96, WRP 1997, 57, 59; KG v. 31.05.1996 - 5 U 889/96, NJW 1997, 1160).
  • OLG Karlsruhe, 23.10.2002 - 6 U 77/02

    Einstweilige Verfügung: Heilung des Zustellungsmangels bei einer

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. WRP 1997, 57, 59) bedarf es nur dann einer erneuten Vollziehung, wenn eine einstweilige Verfügung im Widerspruchsverfahren (oder im Berufungsverfahren) eine wesentliche inhaltliche Abänderung erfährt.

    Aus diesem Grunde vermag sich der Senat wie in der Entscheidung WRP 1997, 57, 59 der in Rechtsprechung und Literatur teilweise vertretenen Ansicht nicht anzuschließen, eine nochmalige Vollziehung sei auch dann notwendig, wenn ein zunächst allgemein gefasstes Verbot konkretisiert werde.

  • OLG Hamburg, 02.11.2006 - 3 U 256/05

    Internet-Bannerwerbung: Abgeänderte Bestätigung einer Beschlussverfügung im

    Das ist z. B. bei der bloßen Konkretisierung eines zuvor allgemein gefassten Verbots gegeben (OLG Hamm WRP 1991, 406; OLG Karlsruhe WRP 1997, 57; Köhler/Piper, a. a. O. § 25 UWG Rz. 66; Baumbach/Hefermehl-Köhler, Wettbewerbsrecht, 24. Aufl. 2006, § 12 Rn. 3.66) oder wenn z. B. die einstweilige Verfügung nur in einer Ziffer des Verbotsausspruchs bestätigt wird, während die übrigen Ziffern entfallen.
  • OLG Hamburg, 02.11.2006 - 3 U 271/05

    Markenrecht: Verwechslungsgefahr zwischen der Unternehmensbezeichnung Das

    Das ist z. B. bei der bloßen Konkretisierung eines zuvor allgemein gefassten Verbots gegeben (OLG Hamm WRP 1991, 406; OLG Karlsruhe WRP 1997, 57; Köhler/Piper, a. a. O. § 25 UWG Rz. 66) oder wenn z. B. die einstweilige Verfügung nur in einer Ziffer des Verbotsausspruchs bestätigt wird, während die übrigen Ziffern entfallen.
  • OLG Hamburg, 12.04.2007 - 3 U 290/06

    Zur Bestimmung des wettbewerbsrechtlich relevanten Marktortes - Internetangebot

    Das ist z.B. bei der bloßen Konkretisierung eines zuvor allgemein gefassten Verbots gegeben (OLG Hamm WRP 1991, 406; OLG Karlsruhe WRP 1997, 57; Piper/Ohly, UWG, 4. Auflage, 2006, § 12 UWG Rz. 168) oder wenn z.B. die einstweilige Verfügung nur in einer Ziffer des Verbotsausspruchs bestätigt wird, während die übrigen Ziffern entfallen.
  • OLG Hamburg, 22.12.2009 - 3 U 33/09

    Unlauterer Wettbewerb: Erneute Vollziehung einer einstweiligen Verfügung bei

    Das ist etwa bei der bloßen Konkretisierung eines zuvor allgemein gefassten Verbots gegeben (OLG Hamm WRP 1991, 406; OLG Karlsruhe WRP 1997, 57) oder wenn die einstweilige Verfügung nur in einer Ziffer des Verbotsausspruchs bestätigt wird, während die übrigen Ziffern entfallen.
  • OLG München, 23.06.2010 - 20 U 2462/10

    Einstweilige Verfügung: Erforderlichkeit einer erneuten Vollziehung bei einer

    Anderes gilt, wenn der Inhalt der Verfügung verändert wurde, was auch schon der Fall sein kann, wenn ein zunächst allgemein gefasstes Verbot nur konkretisiert, neu gefasst oder erweitert wird (vgl. OLG Koblenz WRP 1981, 479; OLG Karlsruhe WRP 1997, 57; OLG Karlsruhe NJW-RR 2009, 570).
  • KG, 28.01.2000 - 5 W 8802/99

    Erneute Vollziehung einer durch Urteil bestätigten einstweiligen Verfügung

    Allerdings ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass eine erneute Vollziehung zu fordern ist, wenn die zunächst beschlussförmig erlassene einstweilige Verfügung im späteren Verlauf des Verfahrens inhaltlich geändert oder erweitert wird (OLG Düsseldorf WRP 1981, 150; OLG Hamm WRP 1981, 222; OLG Koblenz WRP 1981, 479; OLG Karlsruhe WRP 1997, 57; OLG Köln GRUR 1999, 89; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 7. Aufl. Kapitel 55 Rdnr. 49; Ahrens, Wettbewerbsverfahrensrecht S. 185; Pastor-Ahrens, Der Wettbewerbsprozess Kapitel 61 Rdnr. 9; Mellulis, Handbuch des Wettbewerbsrechts, 2. Aufl., Rdnr. 229; Köhler/Piper, Wettbewerbsrecht § 25 Rdnr. 66; Stein-Jonas-Grunsky, ZPO, 21. Aufl. § 929 Rdnr. 5).
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